Allgemeines
Dieses Hygienekonzept regelt die Einzelheiten und die erforderlichen Abstandsregeln in der Ju-Jutsu Sparte des SV Grönwohld. Die Gesunderhaltung der Sportler/innen und Trainer/innen der Ju-Jutsu-Sparte des Vereins, insbesondere die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten ist eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs. Das Hygienekonzept richtet sich nach den Regelungen des Deutschen Olympischen Sport Bundes in der Fassung vom 06.07.2020 (die neu(e)n Leitplanken des DSOB). Des Weiteren gilt für dieses Konzept das Prinzip des risikobasierten Ansatzes wie es beispielsweise in Qualitätsmanagementsystemen erfolgreich verwendet wird. Das bedeutet hier eine Risikodezimierung der Ansteckung von COVID-19 während des Trainingsbetriebes anzustreben. Jedes Mitglied der Ju-Jutsu Sparte wird über dieses Schreiben in der aktuellen Version informiert.
Alle, die die Sporthalle Grönwohld betreten, halten dieses Hygienekonzept und die Regeln zur Husten- und Niesetikette ein. Die Trainer/innen bzw. Übungsleiter/innen sind für die Einhaltung des Hygienekonzeptes und insbesondere für die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Sportlern/innen verantwortlich.
Unser Sportangebot beinhaltet Trainingselemente, die der „Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ aus Schleswig-Holstein von 01.09.2020 entsprechen und greift die darin enthaltenen aktuellen Veränderungen betreffend der Ausübung unseres Sport, auf.
Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Fieber, Husten, Erkältungssymptomen oder Halsschmerzen sind vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Verdachtsfall oder einen durch einen Labortest bestätigten Corona (COVID-19) Fall hatten. Zuschauer sind nicht zugelassen. Der Vereinsraum ist abgesperrt.
Die Trainer/innen der Ju-Jutsu-Sparte achten auf eine angemessene und zuverlässige Umsetzung der aktuellen Hygiene-Richtlinien. Die Teilnahme am Training geschieht allerdings in Verantwortung jedes einzelnen Sportlers.
Anmeldung zum Training
Die Teilnahme am Training ist den Sportler/innen nur dann möglich, wenn sie sich 1 Stunde vor Trainingsbeginn über eine Whats-App-Gruppe (Ju-Jutsu-Grönwohld Covid19) zum Training angemeldet haben. Die maximale Teilnehmeranzahl beziffert 10 Personen für ein Training mit Kontakt unter 2 Partner/innen. Für ein Training ohne Kontakt beträgt die maximale Teilnehmerzahl 20 Personen.
Trainingszeit
Die Trainingszeiten entsprechen den regulären Trainingszeiten der Sparte, sind allerdings in den Anfangs- und Endzeiten um 10 Minuten gekürzt, um einen berührungsfreien Austausch der Gruppen zu gewährleisten. Die Zeiten sind:
Kindertraining: Montag von 17-18:30 Uhr und Mittwoch von 17:15-18:30 Uhr
Jugendtraining: Montag von 18:30-20 Uhr und Mittwoch von 18:30-20 Uhr
Erwachsenentraining: Montag von 20-21:30 Uhr und Mittwoch von 20-21:30 Uhr
Trainingsdurchführung und ggf. erforderliche Einhaltung des Abstandsgebotes
Aufgrund der Information zum Sport in der Fassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 1. September 2020 des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und der Erläuterungen zum Sport – veröffentlicht auf der Homepage der Landesregierung Schleswig-Holstein – gelten folgende Regelungen. Ab dem 7. September 2020 wird wie folgt trainiert:
1. Sportgruppen dürfen beim vorbereitenden Training auf Wettkämpfe und Sportprüfungen sowie bei Wettkämpfen und Sportprüfungen Sport ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m ausüben.
2. Bei Sportausübung aus anderen Gründen dürfen Sportgruppen mit maximal 10 Personen (inkl. Trainer/in) Sport ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m ausüben.
3. Wenn zwei Sportler/innen gemeinsam Sport als Partner (z. B. als Tori und Uke) betreiben und dabei den vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen sich nicht einhalten, dürfen während des Trainings keine Partnerwechsel erfolgen.
4. Bei Sportausübung aus anderen Gründen und von mehr als 10 Personen (inkl. Trainer/in) ist der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen den Sportlern/innen einzuhalten.
5. Es ist Aufsichtspersonen (insbes. Eltern) von minderjährigen Sportler/innen erlaubt während der Trainingszeiten anwesend zu sein.
Betreten und Verlassen der Vereinsanlage
Durch folgende Maßnahmen ist sichergestellt, dass während des Trainingsbetriebs COVID-19 die Abstandsregeln nicht verletzt werden:
1. Vor Trainingsbeginn sammeln sich die Sportler*innen im Freien nahe der Halle.
2. Der Ein- und Ausgang erfolgt durch getrennte Ein-Ausgänge, sodass die Gruppen nicht in Kontakt kommen.
3. Der Aufsichtspflicht zur Einhaltung sämtlicher Koordination wird durch zwei Trainer innerhalb einer Übungsstunde erfüllt.
4. Alle Sportler/innen erscheinen bereits in Sportkleidung. Es erfolgt kein Umziehen in der Halle.
Handreinigung und Handdesinfektion
Bei den Zugängen zur Halle und den Toiletten sind die Hände zu desinfizieren. Dies erfolgt durch Händedesinfektionsmittel, welches von der Ju-Jutsu-Sparte zur Verfügung gestellt wird. In den Toiletten stehen ebenso Händedesinfektionsmittel sowie Einmalhandtüchern aus Papier zur Verfügung.
Reinigung, Desinfektion und Belüftung
Es werden individuelle Übungsmaterialien, wie bspw. Springseile etc. verwendet. In Ausnahmefällen werden Übungsmaterialien des SVG ausgehändigt, die nach Benutzung desinfiziert werden müssen. Nach Beendigung der Trainingsstunde stellen die Trainer das ordnungsgemäße Verlassen der Teilnehmer fest und stoß-lüften anschließend die Halle.
Umkleide- und Duschräume und Toiletten
Die Zugänge zu den Umkleide- und Duschräumen sind verschlossen. Die Toiletten sind geöffnet.
Dokumentation
Zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen werden die Teilnehmer/innen zu Beginn der Sporteinheit namentlich durch die Whats-App Gruppe erfasst. Die Teilnehmerlisten werden bis zu 6 Wochen unter Beachtung der DSGVO-Richtlinie nach dem jeweiligen Trainingstermin aufbewahrt. Die Einsichtnahme durch unbefugte Dritte ist sichergestellt, sowie das ordnungsgemäße Vernichten (First in First out) der Listen nach Ablauf der Frist. Die Dokumentation erfolgt in einem gesonderten nicht-elektronischen Ordner und ist bei der Spartenleitung lokalisiert.
Belehrung und Information über das Hygienekonzept
Alle Trainer/innen werden über das Hygienekonzept schriftlich in einem gesonderten Treffen belehrt. Das Hygienekonzept wird in der Halle für alle sichtbar ausgelegt und auf der Vereins-Homepage veröffentlicht. Sollten Teilnehmer sich in der gesonderten Gruppe zum Trainingsbetrieb COVID-19 anmelden, so erkennen sie dieses Schreiben an.
Sofortmaßnahmen und Information an das Gesundheitsamt
Falls bei Personen, die am Sportbetrieb teilgenommen haben, Symptome einer Corona (COVID-19)-Infektion auftreten, sind diese Sportler/innen verpflichtet, sich umgehend bei einem der Trainer/innen des SV Grönwohld zu melden. Diese/r informiert den Spartenleiter und dieser wiederum sofort das Gesundheitsamt unter Angabe der möglichen Kontaktpersonen.
Aktualisierung vom 7. September 2020